28. April 2019
Ein seit 17 Monaten bei vollen Bezügen freigestellter Tierrettungs-Fahrer wurde aufgefordert, seine arbeitsvertragliche Tätigkeit am Donnerstag, dem 2. Mai 2019, um 8:00 Uhr wieder aufzunehmen! Seinen Arbeitsplatz hatte sich der Fahrer durch einen nervenaufreibenden Gerichtsprozess zurück erkämpft. Wir wünschen ihm einen positiven Neustart, bei dem er hoffentlich seine ganze Kraft und Energie endlich wieder der Tierrettung widmen kann. Die Kosten des Verfahrens vor dem Hamburger Arbeitsgericht durch alle Instanzen trägt der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V.
Die Kosten dieser Farce bewegen sich sehr weit oben im fünfstelligen Bereich … fast eineinhalb Jahre Lohnkosten inkl. Arbeitgeberanteile für Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. Dazu die Gerichtskosten sowie die Anwaltshonorare beider Parteien. Bravo, Frau Gulla: Für das Geld hätten Sie locker nochmal mehrere hundert Hunde aus Rumänien retten können!
Ich finde es auch grossartig, wenn Tierschutz nicht an einer Landesgrenze endet und man den armen, verfolgten und gequälten Hunden ebenfalls hilft! Das nenne ich echten Tierschutz!
Ich frag mal dumm nach, was hatte man den angegeben als Freistellungsgrund ? Denn offenbar war das ja auch nicht gerechtfertigt ?
Dem Mitarbeiter wurde gekündigt und er hat sich vor dem Arbeitsgericht erfolgreich zur Wehr gesetzt.